| Das Wort ist ein gültiges Scrabble-Wort2 kurze Auszüge aus WikWik.org (WikWik ist eine Online-Datenbank mit Wörtern, die in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und anderen Wiktionnaries definiert sind.)- verjähren V. Intransitiv, Rechtssprache: nach einer bestimmten Anzahl von Jahren nicht mehr juristisch verfolgt werden können.
- verjähren V. Intransitiv, Rechtssprache: nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gültig sein oder nicht mehr…
15 gültige Wörter aus 2 DefinitionenABLAUF ANZAHL EINER FRIST GÜLTIG JAHREN KÖNNEN MEHR NACH NICHT ODER SEIN VERFOLGT VON WERDEN 4 ungültige Wörter aus 2 DefinitionenBESTIMMTEN INTRANSITIV JURISTISCH RECHTSSPRACHE 12 Wörter im Wort (Wörter gefunden, die sich innerhalb des Wortes befinden.)ÄH ÄHRE ÄHREN ER JÄH JÄHR JÄHRE JÄHREN RE REN VERJÄHR VERJÄHRE 4 Wörter im Wort RnL (Gefundene Wörter von rechts nach links, innerhalb des Wortes.)ER HÄ NE RE Ein Lipogramm (Neues Wort gefunden, wenn nur ein Buchstabe entfernt wird.)VERJÄHRE Ein Anagramm minus eins (Neues Wort gebildet mit den Buchstaben des Wortes minus einem Buchstaben des Wortes.)-N VERJÄHRE
Scrabble PunkteAndere SprachenKategorien ohne Worte- Kein Anagramm (Wort gefunden, indem die Reihenfolge der Buchstaben geändert wird.)
- Kein Cousin (Wort gebildet durch Ändern eines Buchstabens im Wort.)
- Kein Epenthesis (Wort gefunden, wenn nur ein Buchstabe hinzugefügt wird.)
- Kein Suffix (Wort gefunden, indem ein oder mehrere Buchstaben am Ende des Wortes hinzugefügt werden.)
- Nicht in der Mitte gefunden (Wort durch Hinzufügen von Buchstaben vor und am Ende des Wortes gefunden.)
- Kein Präfix (Wort gefunden, indem ein oder mehrere Buchstaben vor dem Wort hinzugefügt werden.)
- Kein Anagramm kann mit einem zusätzlichen Buchstaben gebildet werden (Neues Wort mit allen Buchstaben des Wortes und einem zusätzlichen Buchstaben gebildet.)
Empfohlene Webseiten- Besuchen Sie WikWik.org - um nach Wörtern zu suchen und Listen aus Wiktionarys Wörtern zu erstellen.
- www.Wortlisten.com um personalisierte Wortlisten zu erstellen.
| |